Konditionen (Mietbedingungen)

Legitimation / Kaution:

Für die Vermietung benötigen wir die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises (alternativ gültiger Führerschein & Fahrzeugschein) und eine Kaution, deren Höhe sich nach dem Maschinenneuwert richtet:

  • Maschinenneuwert bis 1.000,00 € — Kautionshöhe 100,00 €
    (z. Bsp Teppichstripper, Stemmhammer usw…)

  • Maschinenneuwert bis 2.500,00 € — Kautionshöhe 200,00 €
    (z. Bsp. Estrichfräse, Bautrockner usw…)

  • Maschinenneuwert bis 7.500,00 € — Kautionshöhe 400,00 €
    (z. Bsp. Parkettschleifmaschine, Profifräse usw…)

  • Maschinenneuwert ab 7.500,00 € — Kautionshöhe 800,00 €
    (z. Bsp. Mini-Bagger, Radlader usw…)

Maschinenbruchversicherung:

Für Mietgegenstände ohne Stundenzähler kann eine Maschinenbruchversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie beträgt 10 % des Mietpreises. Im Schadensfall hat der Mieter eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenssumme, höchstens jedoch 500,00 € zu tragen.

Für Mietgegenstände mit Stundenzähler muss eine Maschinenbruchversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie beträgt 10 % des Mietpreises. Im Schadensfall hat der Mieter eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenssumme, höchstens jedoch 1.000,00 € zu tragen.

Die Maschinenbruchversicherung greift bei unvorhergesehenen eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen ein, wobei die Schäden unvorhergesehen sind, die der Versicherungsnehmer oder eine ihm zuzurechnende Person weder rechtzeitig vorhergesehen noch mit dem für die im Betrieb ausgeübten Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätte vorhersehen können. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für

  • Konstruktions-, Material oder Ausführungsfehler,

  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung

  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel

  • Strom, Frost oder Eisgang.

Nicht versichert sind Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel sowie sonstige Verschleißteile, wie z. Bsp. Meißel, Bohrer, Sägeblätter, Schleifwalzen, Diamantbohrkronen, Diamanttrennscheiben u. ä. , die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen.

Die Maschinenbruchversicherung leistet ebenfalls keine Entschädigung für Schäden die durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder einer ihm zuzurechnenden Person oder durch höhere Gewalt entstanden sind.

Im Schadenfall wird zwischen Teilschaden und Totalschaden unterschieden. Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Wertes des Altmaterials nicht höher sind als der Zeitwert der versicherten Sache unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles. Sind die Wiederherstellungskosten höher, so liegt ein Totalschaden vor. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert durch eine Abzug insbesondere für Alter, Abnutzung und technischen Zustand.

Diebstahlversicherung:

Für alle Mietgegenstände kann eine Diebstahlversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungsprämie beträgt 5 % des Mietpreises. Im Schadensfall entfällt die Wiederbeschaffungspflicht des Mieters, jedoch trägt er eine Selbstbeteiligung von 10 % der Schadenssumme, höchstens jedoch 1.000,00 €. Grundlegende Voraussetzung bei Großmaschinen ist die Diebstahlsicherung des Mieters auf seinem (Betriebs-) Gelände bzw. auf dem Gelände, auf das der Mietgegenstand vereinbarungsgemäß verbracht wurde (z. Bsp. Durch Wegfahrsperren, Klauenkupplungen, Schlösser usw…). Kleinmaschinen und Maschinen mit Transportrollen müssen in abgeschlossenen Räumen des Mieters bzw. in einem abgeschlossenen Raum auf dem Gelände, auf das der Mietgegenstand verbracht wurde, gelagert werden. Auf Ziffer 14.2 unserer AGB wird ausdrücklich verwiesen

Reinigungsgebühren & Tankkosten:

Motorbetriebene Mietmaschinen werden vollgetankt übergeben und müssen auch vollgetankt zurückgegeben werden. Fehlmengen werden gesondert berechnet. Ebenso werden Reinigungsarbeiten an verschmutzen Maschinen nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet.

Zubehör & Verbrauchsmaterial:

Zubehör und Verbrauchsmaterial werden bei Ausgabe der Maschinen auf Kommissionsbasis mit ausgegeben. Nicht verbrauchtes und sauberes Material kann bei Rückgabe zurückgegeben werden; zur Abrechnung erfolgt nur das tatsächlich verbrauchte Material.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Rechtssichere Grundlage für jeden Mietvertrag bilden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese befinden sich auf der Rückseite jedes Mietvertrages und hängen in unseren Verkaufsräumen aus. Zusätzlich können Sie auf unserer Internetseite eingesehen werden. Für weitere Fragen und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.